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23.08.2010 T-Empfehlung: erschwerte Kreditvergabe Am 23. August ist die so genannte T-Empfehlung der Finanzaufsichtskommission (KNF) in Kraft getreten. Sie stellt ein Empfehlungskatalog für Banken bezüglich der Risikobeurteilung und des Risikomanagement bei der Kreditvergabe dar. Die Banken sind verpflichtet worden, ein entsprechendes Sicherheitsniveau eines Kredits zu gewährleisten. Die Empfehlung verbietet den Banken, einen Hypothekenkredit in fremder Währung für mehr als 80 Prozent des Immobilienwertes zu vergeben. Wenn ein Kreditnehmer nicht in der Lage sein wird, eine Eigeneinlage in Höhe von mindestens 20 Prozent einzubringen, kann er die Kreditabzahlung versichern lassen oder zum Beispiel eine andere Immobilie als Sicherheit hinterlegen. Im Endeffekt wird die Kreditvergabe eingegrenzt, allerdings wird auch die Anzahl der gefährdeten und nicht getilgten bzw. ausgefallenen Kredite geringer. (Quelle: DZIENNIK GAZETA PRAWNA, 23-25.07.2010, S. A3; www.rp.pl, 22.08.2010.) |
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Inflationsrate |
2,0 % März 2017 |
BIP |
+5,20 % I. Quartal 2018 |
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